Börsenordnung
Es sind nur Ausstellungskäfige zum Verkauf
zugelassen.
1. Anbieter mit überbelegten und verschmutzten Käfigen werden abgewiesen! 2.
Die Käfige werden durch das Börsenpersonal des Vereins beaufsichtigt,
welches auch den Verkauf der Tiere übernimmt. 3.
Jeder Käfig muss mit einem gut lesbaren Schild versehen sein, welches Name
und Anschrift des Anbieters enthält, weiterhin sind folgende Angaben
sichtbar
anzubringen:
Deutscher Name: ( ggf. auch wissenschaftlicher Name)
Geschlecht: Für alle
zum Verkauf stehenden Vögel muss eine komplette Verkaufsliste
vorliegen. 4.
An allen Käfigen muss sich der Preis befinden. 5.
Es dürfen nur gesunde Tiere angeboten werden, scheue und kranke Tiere
werden aus dem Verkaufsraum zu entfernt. 6.
Alle nach dem Artenschutzrecht (Bundesartenschutzverordnung, Verordnung
Nr.338/97 EG, Washingtoner Artenschutzabkommen) vorgeschriebenen Bescheinigungen
sind im Original vorzulegen. 7.
Die Käfige müssen ausreichend Wasser und Futter
enthalten. 8.
Es dürfen nur untereinander verträgliche Tiere in einem Käfig untergebracht
werden. 9.
Es dürfen nur zwei Vögel je
Ausstellungskäfig untergebracht werden. 10.
Käfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten. 11.
Die Käfige müssen so groß sein, dass sich die Tiere darin ungehindert bewegen
können. 12.
Im Verkaufsraum herrscht
RAUCHVERBOT
!!!
13. Der Verkauf
erfolgt auf eigenes Risiko, ein Versicherungsschutz besteht nicht.
14. Nur
Aussteller und Vereinsmitglieder sind berechtigt ihre Vögel in der Börse
anzubieten.
15. Ein Verkauf
außerhalb der Ausstellungshalle ist verboten und wird durch das zuständige
Veterinäramt geahndet.
16.
Aktuelle Auflagen des Veterinäramtes - siehe Aushang!!