Börsenordnung

 Es sind nur Ausstellungskäfige zum Verkauf zugelassen.

1. Anbieter mit überbelegten und verschmutzten Käfigen werden abgewiesen!

2. Die Käfige werden durch das Börsenpersonal des Vereins beaufsichtigt, welches auch den Verkauf der Tiere übernimmt.

3. Jeder Käfig muss mit einem gut lesbaren Schild versehen sein, welches Name und Anschrift des Anbieters enthält, weiterhin sind folgende Angaben sichtbar anzubringen:

     Deutscher Name: ( ggf. auch wissenschaftlicher Name)

     Geschlecht:

Für alle zum Verkauf stehenden Vögel muss eine komplette Verkaufsliste vorliegen.

4. An allen Käfigen muss sich der Preis befinden.

5. Es dürfen nur gesunde Tiere angeboten werden, scheue und kranke Tiere werden aus dem Verkaufsraum zu entfernt.

6. Alle nach dem Artenschutzrecht (Bundesartenschutzverordnung, Verordnung Nr.338/97 EG, Washingtoner Artenschutzabkommen) vorgeschriebenen Bescheinigungen sind im Original vorzulegen.

7. Die Käfige müssen ausreichend Wasser und Futter enthalten.

8. Es dürfen nur untereinander verträgliche Tiere in einem Käfig untergebracht werden.

9. Es dürfen nur zwei Vögel je Ausstellungskäfig untergebracht werden.

10. Käfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten.

11. Die Käfige müssen so groß sein, dass sich die Tiere darin ungehindert bewegen können.

12. Im Verkaufsraum herrscht RAUCHVERBOT !!!

13. Der Verkauf erfolgt auf eigenes Risiko, ein Versicherungsschutz besteht nicht.

14. Nur Aussteller und Vereinsmitglieder sind berechtigt ihre Vögel in der Börse anzubieten.

15. Ein Verkauf außerhalb der Ausstellungshalle ist verboten und wird durch das zuständige Veterinäramt geahndet.

16. Aktuelle Auflagen des Veterinäramtes - siehe Aushang!! 

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