Ausstellungsordnung
des Vereins „Erzgebirgische Ziergeflügel-, Exoten- und Kanarienzüchter Marienberg/Börnichen und Umgebung e.V.“
1. Allgemeine Schaurichtlinien
2. Anmeldung
3. Einlieferung und Auslieferung
4. Käfige
5. Kollektionen
6. Ringe
7. Aufbewahrung
8. Schauklasseneinteilung
Farbenkanarien
Positurkanarien
Mischlinge, Cardueliden, Europäer
Sittiche, Exoten und Ziergeflügel
9. Bewertung
10. Ehrenpreise und Anerkennung züchterischer Leistungen
11. Sonstige Hinweise
12. Änderung der Ausstellungsordnung, Inkrafttreten
1. Allgemeine Schaurichtlinien
1.1. Die Berechtigung zum „Ausstellen” auf der offenen Vereins Meisterschaft des Vereins Börnichen besitzt derjenige, der geschlossene Ringe, gleich welcher Organisation, aufgezogen hat.
1.2. Vereinsmeistertitel und Plätze werden aber nur an Vereins-Mitglieder vergeben. Gastaussteller, deren Vögel unter die ersten drei kommen, erhalten Urkunde und Medaille.
1.3. Die Vereins-Meisterschaft findet einmal jährlich - möglichst Anfang November - statt. Zur Auswertung der Schau wird ein Katalog erstellt, der von allen Ausstellern erworben werden muss.
1.4. Die öffentliche Vogelschau findet am Samstag und am Sonntag statt, in Ausnahmefällen auch ab Freitag. Sie schließt Sonntag spätestens um 17.00 Uhr. Die Auslieferung der Vögel erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Schau.
1.5. Als Aufwandsentschädigung vereinnahmt der Verein die Eintrittsgelder, deren Höhe von ihm festgelegt wird. Die vereinnahmten Standgelder stehen zur Kostendeckung der Preisrichter zur Verfügung.
1.6. Der Aussteller stellt auf eigenes Risiko aus. Der Verein übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Schäden, die während des Transportes und/oder der Schaudauer eintreten.
1.7. Sollte die offene Vereins-Meisterschaft innerhalb von 14 Tagen vor deren Beginn abgesagt werden müssen, kann der Verein gegen Nachweis bis 30 % des Standgeldes einbehalten um damit die entstandenen Kosten decken zu können.
1.8. Die jeweils gültigen Schauklasseneinteilungen regeln, welche Vögel ausgestellt werden können. Es wird auf der Grundlage der Angabe der Schauklasse gerichtet, die der Aussteller angibt. Die Vögel werden auf der Schau nach Schauklassen geordnet gezeigt.
1.9. Die Höhe des Standgeldes beträgt 1,50 € und unterliegt der aktuellen Preisentwicklung.
2. Anmeldung
2.1. Alle Anmeldungen dürfen nur mit den vorgeschriebenen Formularen getätigt werden. Der durch die Ausstellungsleitung bestätigte Anmeldebogen wird zusammen mit den Aufklebern (Käfignummern) dem Aussteller zurückgesandt. Die Käfige sind mit diesen Nummern durch den Aussteller zu beschriften. Der Anmeldebogen ist zusammen mit den einzuliefernden Vögeln wieder abzugeben. Alle nicht fristgemäßen Anmeldungen werden nicht akzeptiert.
2.2. Das Standgeld und der Preis für den Pflichtkatalog ist mit der Einlieferung zu entrichten. Näheres regelt die Ausschreibung zur Ausstellung. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller alle Bestimmungen und das Urteil der Preisrichter an.
2.3. Wenn Vögel gemeldet sind, aber wegen Mauser, Krankheit usw. nicht gebracht werden können, muss der Einlieferer die Aufkleber (Käfignummer) auf den Anmeldebogen kleben. Das Standgeld verbleibt beim Veranstalter.
2.4. Vögel, die der Züchter in eine falsche Schauklasse eingeordnet hat, konkurrieren in dieser falschen Klasse, mit all den Nachteilen, die eine Bewertung dann mit sich bringt!
3. Einlieferung und Auslieferung
3.1. Die Einlieferung der Vögel hat zu dem festgelegten Termin zu erfolgen, der einen Tag vor der Bewertung liegt. Die Einlieferung kann durch den Aussteller oder einen beauftragten Züchter erfolgen.
3.2. Mit der Anmeldung zur Ausstellung versichert der Züchter schriftlich, dass die Vögel aus seiner legalen Zucht stammen. Er versichert außerdem, dass keine unerlaubten Manipulationen am Käfig, am Ring- bzw. Ringbein und am Vogel vorgenommen wurden.
3.3. Der Züchter versichert mit der Einlieferung, dass die eingelieferten Vögel gesund sind und nicht aus Beständen stammen, die mit Seuchen oder anderen ansteckenden Erkrankungen befallen sind.
3.4. Vor der Einlieferung ist durch den Aussteller zu prüfen, dass der Fußring nicht abziehbar ist.
3.5. Unmittelbar vor der Einlieferung hat der Einlieferer die Vögel mit ausreichend Wasser und Futter selbst zu versorgen. Spezielle Futterhinweise für heikle Vögel sind der Ausstellungsleitung schriftlich zu übergeben. Für diesen Fall muss das spezielle Futter mitgeliefert werden.
4. Käfige
4.1. Die zur Ausstellung kommenden Vögel müssen in sauberen, vorgeschriebenen Schaukäfigen nach DKB-Richtlinie eingeliefert werden. Nicht einwandfreie Käfige können, soweit erkennbar, bei der Einlieferung zurückgewiesen werden. Fehlendes oder falsches Zubehör wird durch den Veranstalter kostenpflichtig ergänzt.
4.2. Die Käfignummern werden links auf die untere Käfigleiste geklebt. Die Bewertungskartenhalter für Käfige der Fachgruppen FP, MCE und Si/Ex sind gemäß der gültigen AZ/DKB-Schauordnung an allen Käfigen anzubringen.
4.3. Für Wursterkäfige gilt immer: Futterrinne rechts, Wasserfontäne links. Die Anordnung der Sitzstangen sind den entsprechenden Zeichnungen (siehe Anlagen zur AZ/DKB-Schauordnung) zu entnehmen.
4.4. Käfiggrößen und Ausstattung für Sittiche und Exoten siehe AZ/DKB-Richtlinie. Große Sittiche und Papageien sollten in Volieren der Rahmenschau artgerecht ausgestellt werden.
5. Kollektionen
Die allgemeinen Richtlinien zur Anerkennung einer Kollektion lauten:
5.1. Alle vier Vögel müssen die in AZ/DKB definierten Merkmale einer Schauklasse aufweisen.
5.2. Es können sowohl Männchen, als auch Weibchen in einer Kollektion ausgestellt werden.
5.3. Alle Käfige einer Kollektion müssen in Bauart und Farbe sowie Ausstattung absolut gleich sein.
5.4. Erkennt die Ausstellungsleitung und/oder der amtierende Preisrichter, dass eine oder mehrere Merkmale einer Kollektion nicht gleich sind, werden die vier Vögel der Kollektion als Einzelvögel bewertet.
6. Ringe
6.1. Zur Schau eingelieferte Vögel dürfen nur einen offiziellen Ring tragen. Zusätzliche Ringe, gleich welcher Art, werden als Kennzeichnung betrachtet und werden nicht bewertet (o.B.- Stellung).
6.2. Alle Jungvögel der Kollektion sind mit gleichfarbigen Ringen des gleichen Verbandes/Vereines zu beringen. Bei Altvögeln können Vögel aus verschiedenen Jahrgängen mit Ringen des gleichen Verbandes/ Vereines ausgestellt werden.
6.3. Die Bestimmungen zur Ringgröße (vgl. z.B. die von DKB/AZ herausgegebenen Tabellen zu den Fußringgrößen) sind einzuhalten.
6.4. Es werden alle geschlossenen Ringe anerkannt.
7. Aufbewahrung
7.1. Die Aufbewahrung der Vögel hat so zu geschehen, dass dieselben keinen gesundheitlichen Schaden nehmen und Futter und Wasser in ausreichender Menge vorhanden sind. Im Interesse der Vögel wird im Ausstellungsraum für striktes Rauchverbot und dessen Einhaltung gesorgt.
7.2. Das Futter wird in der allgemein üblichen Form (Körnerfutter) und als artgerechtes Futter in üblicher Zusammensetzung verabreicht. Spezialfutter ist durch den Aussteller mitzubringen und die Schauleitung zu informieren.
7.3. Eine Säuberung der Käfige während der Schau erfolg nicht.
7.4. Unnötige Störungen der Ausstellungstiere sind zu vermeiden, zum Beispiel häufiges Umstellen. Die Beleuchtung wird spätestens ab 22.00 Uhr auf eine Notbeleuchtung reduziert, um den Vögeln eine ausreichende Nachtruhe zu ermöglichen. Die Temperatur des Ausstellungsraumes sollte mindestens 18 Grad Celsius betragen.
7.5. Die Kennzeichnung der einzelnen Schauklassen, der Sieger und die Original- Bewertungsbögen werden gut sichtbar angebracht.
8. Schauklasseneinteilung
8.1. Die Schauklasseneinteilung erfolgt durch den Verein und ist an die Einteilung im SKV angelehnt.
8.2. Jeder Züchter kann mit mehreren Einzelvögeln, Paaren (nur WS) und Kollektionen in einer Schauklasse am Wettbewerb teilnehmen. Es gehen alle Vögel in die Wertung.
8.3. Meistertitel werden gemäß der jeweils gültigen Meisterklassen-Einteilung vergeben.
8.4. Schauklasseneinteilung Farbenkanarien
8.4.1. Schauklasseneinteilung siehe Anlagen zur DKB-Ausstellungsordnung - Schauschlüssel und Schauklasseneinteilung Farbenkanarien.
8.4.2. Voraussetzungen für die Anerkennung eines Stammes (Kollektion) bei Farbenkanarien sind aus der Tabelle der Kollektions-Merkmale (Anlage zur DKB - Ausstellungsordnung) zu entnehmen und siehe Punkt 5 und 6.
8.4.3. Zugelassen sind nur Selbstzuchtvögel Vögel ohne Altersbeschränkung.
8.4.4. Einzelvögel kämpfen um den Titel „Bester Einzelvogel”.
8.4.5. Meistertitel werden gemäß der jeweils gültigen Meisterklassen-Einteilung vergeben, wenn die entsprechenden Meisterklassen voll besetzt sind.
8.4.6. Eine Meisterklasse ist dann voll besetzt, wenn mindestens 3 Kollektionen/ 6 Einzelvögel in der jeweiligen Meisterklasse zur Bewertung stehen.
8.4.7. Stehen weniger als 3 Kollektionen/ 6 Einzelvögel in einer Meisterklasse zur Bewertung, werden diese der jeweils übergeordneten Meisterklasse zugeordnet.
8.4.8. Tragen Vögel einer Kollektion unterschiedliche Ringe, werden sie als Einzelvögel gewertet.
8.5. Schauklasseneinteilung Positurkanarien
8.5.1. Schauklasseneinteilung siehe Anlagen zur DKB - Ausstellungsordnung (Schauschlüssel und Schauklasseneinteilung Positurkanarien).
8.5.2. Voraussetzungen für die Anerkennung eines Stammes (Kollektion) bei Positurkanarien sind aus der Tabelle der Kollektions-Merkmale (Anlage zur DKB - Ausstellungsordnung) zu entnehmen und siehe Punkt 5 und 6.
8.5.3. Zugelassen sind nur Selbstzuchtvögel ohne Altersbeschränkung.
8.5.4. Es wird für jede Positurkanarienrasse ein Meistertitel vergeben, wenn mindestens 3 Kollektionen/ 6 Einzelvögel der jeweiligen Rasse zur Bewertung stehen
8.5.5. Stehen weniger als 3 Kollektionen/ 6 Einzelvögel in einer Rasse (Meisterklasse) zur Bewertung, werden diese der jeweils übergeordneten Meisterklasse zugeordnet.
8.5.6. Einzelvögel kämpfen um den Titel „Bester Einzelvogel”.
8.5.7. Tragen Vögel einer Kollektion unterschiedliche Ringe, werden sie als Einzelvögel gewertet.
8.6. Schauklasseneinteilung Mischlinge, Cardueliden und Europäer
8.6.1. Schauklassen der Mischlinge, Cardueliden und Europäer siehe Schauklasseneinteilung für Mischlinge, für Cardueliden und für Europäer des DKB und siehe Punkt 5 und 6.
8.6.2. Bei Mischlingen gelten vier Vögel einer Kreuzungsart als Kollektion.
Bei Cardueliden und Europäern gelten vier Vögel einer Art, Rasse, Farbvarietät als Kollektion.
Bei Mischlingen, Cardueliden und Europäer können Männchen und Weibchen in einer Kollektion stehen. Es dürfen nur Vögel aus Selbstzucht ohne Altersbeschränkung ausgestellt werden.
8.6.3. Bei Mischlingen, Cardueliden und Europäern wird in jeder Schauklasse ein Meistertitel vergeben (= Meisterklasse), wenn mindestens 3 Kollektionen/ 6 Einzelvögel in einer Schauklasse zur Bewertung stehen.
8.6.4. Sind weniger als 3 Kollektionen/ 6 Einzelvögel in einer Schauklasse vertreten, werden diese zu neuen Meisterklassen zusammengelegt. Europäer werden dann den Cardueliden zugeordnet.
8.6.5. Einzelvögel kämpfen um den Titel „Bester Einzelvogel”.
8.6.6. Tragen Vögel einer Kollektion unterschiedliche Ringe, werden sie als Einzelvögel gewertet.
8.7. Schauklasseneinteilung Sittiche, Exoten und Ziergeflügel
8.7.1. Schauklassen für Exoten, Wellensittiche und Großsittiche siehe Schauklasseneinteilung für Exoten, WS und Großsittiche des DKB.
8.7.2. Zugelassen sind nur Selbstzuchtvögel ohne Altersbeschränkung.
8.7.3. Bei Exoten, Sittichen und Ziergeflügel wird je Schauklasse (= Meisterklasse) ein Meistertitel vergeben, wenn mindestens 3 Kollektionen/ 6 Einzelvögel der jeweiligen Rasse zur Bewertung stehen
8.7.4. Stehen weniger als 3 Kollektionen/ 6 Einzelvögel in einer Rasse (Meisterklasse) zur Bewertung, werden diese der jeweils übergeordneten Meisterklasse zugeordnet.
8.8.5. Einzelvögel kämpfen um den Titel „Bester Einzelvogel”.
8.8.6. Tragen Vögel einer Kollektion unterschiedliche Ringe, werden sie als Einzelvögel gewertet.
9. Bewertung
9.1. Die Bewertung der Vögel ist nach dem gültigen AZ/DKB-Standard und den Beschlüssen der Preisrichtergruppen vorzunehmen.
9.2. Die ordnungsgemäße Durchführung der Bewertung obliegt den verpflichteten Preisrichtern. Ihnen wird durch die Ausstellungsleitung jede mögliche Unterstützung gewährt.
9.3. Bei Punktgleichheit von Kollektionen oder Einzelvögeln sind die Festlegungen nach den Auswertungstabellen bei Punktgleichheit des DKB zugrunde zu legen. Ansonsten gilt immer: Von oben (links) nach unten (rechts) im Bewertungsbogen. Besteht dann immer noch Gleichheit, entscheidet das Urteil des amtierenden Preisrichters oder es werden mehrere gleiche Plätze vergeben, wobei die dann folgenden Platzierungen ausgelassen werden. Grundsätzlich gilt: der Jungvogel gewinnt gegen den Altvogel.
9.4. Zu den Bewertungen haben nur Befugte Zutritt. Eine Einlieferungsliste mit den Käfignummern, unterteilt nach Schauklassen, ist den amtierenden Preisrichtern vorzulegen.
9.5. Die Bestellung der Preisrichter obliegt dem Vorsitzenden des Vereins.
9.6. Eine Ringkontrolle der drei Erstplatzierten muss nach der Bewertung durchgeführt werden. Die Ringkontrolle wird von einem beauftragten Mitglied der Ausstellungsleitung durchgeführt. Es wird kontrolliert:
- die Züchternummer und das Zuchtjahr
- die Ringgröße
- nach Manipulationen.
9.7. Manipulationen am Ring und/oder am Ringbein, die Verwendung von nicht vorgeschriebenen Ringen und/oder von abziehbaren Ringen sind verboten und führen zur o.B.- Stellung des Vogels.
9.8. Jegliche Manipulationen am Vogel sind verboten und führen zur o.B.- Stellung des Vogels.
“Putzen” oder “Schaufertigmachen” (z.B. entfernen einzelner Federn, kürzen von Krallen und Schnabel, säubern von Federn, Ständern und Hornteilen) sind keine verbotenen Manipulationen.
10. Ehrenpreise und Anerkennungen züchterischer Leistungen
10.1. Je Meisterklasse wird ein Meistertitel vergeben.
10.2. Wenn Einzelvögel zur Bewertung stehen, kann in jeder Sparte der höchstbewertete Einzelvogel den Titel „Bester Einzelvogel” erringen.
10.3. Für die Sieger und Platzierten sollen folgend aufgeführte Preise durch den Verein überreicht werden:
Vereins Meister Urkunde, Rosette, Medaille
2. Platz Urkunde, Rosette, Medaille
3. Platz Urkunde, Rosette, Medaille
Bester Einzelvogel Urkunde, Rosette, Medaille
10.4. Zur Förderung junger Züchter wird ein gesonderter Pokal vergeben, der als Wanderpokal gedacht ist. Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb sind alle Jugendlichen berechtigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
10.5. Es werden folgende Wanderpokale vergeben.
10.6. Die ausgegebenen Pokale bleiben mindestens 15 Jahre im Umlauf. Danach erhält sie der Züchter, der sie am häufigsten errungen hat.
11. Sonstige Hinweise
11.1. Während der Ausstellung wird eine Vogelbörse durch den Verein durchgeführt. Jeder Aussteller ist berechtigt in dieser Börse Vögel zum Verkauf abzugeben. Der Verein Marienberg erhebt für jeden verkauften Vogel eine Gebühr in Höhe von 10% vom Verkaufswert. Der Verkäufer hat für ausreichend Futter und Wasser zu sorgen. Es gelten die AZ/DKB-Börsenrichtlinien. Vögel in verschmutzten oder überbelegten Käfigen werden abgewiesen.
11.2. Sollen aus der Bewertung Vögel verkauft werden, so ist dies durch einen speziellen Aufkleber kenntlich zu machen. Die Aufkleber sind beim Veranstalter erhältlich.
12. Änderungen der Ausstellungsordnung, Inkrafttreten
Die vorstehende Ausstellungsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 10.Oktober 2009 beschlossen. Letzte Änderung 30.September 2014