Wie Vieles in Deutschland, so ist auch die Zucht und Haltung von Vögeln bestimmten gesetzlichen Grundlagen unterworfen. Für bestimmte Vögel besteht eine Beringungspflicht. Näheres erfahren Sie im Teil gesetzliche Grundlagen oder direkt bei unseren Züchtern.
Nähere Informationen zu den gehaltenen Vögeln erfahren Sie unter der Rubrik Bilder und Kurzinfos oder direkt bei unseren Züchtern. Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Züchter unter Vogelmarkt aktuell.
Mitgliederübersicht
Name | Vorname | Telefon | Handy | Zuchtrichtungen | ||
1 | Arnold | Uwe | 03725-22862 | 0176-55343198 | F C S | |
2 | Ehnert | Sylvia | 03735-25261 | 0157-75835624 | WS S | |
3 | Ehnert | Wolfgang | 03735-25261 | WS S | ||
4 | Engelbrecht | Jochen | 037369-5959 | 0172-6224904 | F C | |
5 | Engelbrecht | Maik | 0172-1062996 | F P C PF Agap Wa | ||
6 | Engelbrecht | Oskar | 0172-1062996 | PF | ||
7 | Gerlach | René | 037369-274192 | 0179-5392716 | P C PF S | |
8 | Gerlach | Sindy | 037369-274192 | 0176-34373920 | P PF FWS S | |
9 | Gerlach | Celine | 037369-274192 | PF | ||
10 | Gerlach | Yakari | 037369-274192 | |||
11 | Gläser | Gerd | 03725-81741 | 0173-1988336 | F C | |
12 | Glück | Andreas | 03733-169245 | 0176-99842856 | PF Wa Täub | |
13 | Grüner | Harald | 037294-90499 | ohne | ||
14 | Grüttner | Thomas | 037297-2726 | 0151-55008326 | C PF Ex | |
15 | Harnisch | Luisa | 03725-344759 | 0151-51750215 | FWS S | |
16 | Harnisch | Lukas | 03725-344759 | 0176-87981502 | F FWS S | |
17 | Heidenreich | Günter | 03725-7878995 | F C | ||
18 | Janke | Rocco | 037204-60282 | 0173-7933660 0177-7156196 |
S Agap | |
19 | Köhler | Roland | 037293-798255 | 0174-9654032 | G F P C FWS Wa | |
20 | Kramer | Florian | 037291-17503 | 0176-21029910 | P FWS S | |
21 | Kramer | Peter | 037291-17505 | 0152-05457292 | P FWS S | |
22 | Lange | Michelle | 0176-21035693 | C PF Ex Wa | ||
23 | Liebing | Egon | 037208-4593 | 0152-07782524 | F C Täub | |
24 | Martin | Ilko | 0174-3226297 | F P C | ||
25 | Müller | Rico | 0375-2144500 | 0152-01920879 | S | |
26 | Nestler | Thomas | 03725-82424 | 0172-4043402 0170-2888591 |
ohne | |
27 | Niegisch | Frank | 037297-5352 | 0172-7027678 | F PF Wa | |
28 | Oehme | Sandra |
0160-92683623 |
S | ||
29 | Partzsch | Rüdiger | 03735-65664 | 0172-3593118 | C Ex | |
30 | Schaal | Ronny | 0152-51735715 | F PF S GS | ||
31 | Scheffler | Rainer | 03725-5476 | 0172-9493657 | F PF FWS Agap | |
32 | Schreiber | Andy | 0151-65126243 | PF | ||
33 | Süß | Diana | 037294-87226 | 0162-2751924 | FWS S PF Wa | |
34 | Thon | Roland | 03735-64980 | 0172-7942629 | FWS S Wa Z | |
35 | Weitzmann | Daniel | 037362-889433 | 0162-7472473 | F PF FWS S Wa Z | |
36 | Weitzmann | Felix | 037362-889433 | 0173-6125511 | FWS S Agap | |
37 | Wittig | Stefan | 03735-609292 | 0171-4380984 | F P Wa |
passive Mitglieder
38 | Börner | Manfred | 037367-87625 |
Förderer
1 | Glück | Konrad | 03725-84329 | F C PF | ||
2 | Kleinwächter | Ralf | Florida/ USA | PF Ex WS |
Legende
G-Gesangskanarien, F-Farbenkanarien, P-Positurkanarien, M-Carduelidenmischlinge, C-Cardueliden, E-Europäer, FWS-Farbenwellensittiche, S-Sittiche, PF-Prachtfinken, Ex-Exoten, Z-Ziergeflügel, Wa-Wachteln, Agap-Agaporniden, Täub-Täubchen
Vielleicht bekommt der Eine oder Andere, beim durchblättern dieser Seiten, Lust darauf in unserem Verein Mitglied zu werden. Unsere Satzung sollte dabei die wichtigsten Fragen klären helfen.
SATZUNG |
Erzgebirgische Ziergeflügel- Exoten
und Kanarienzüchter Marienberg und Umgebung e.V.
Allgemeine Bestimmungen
§1 (1) Der Verein "Erzgebirgische Ziergeflügel-, Exoten- und
Kanarienzüchter Marienberg und Umgebung e.V."
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung).
(2) Der Sitz des Vereins ist Marienberg. Die Anschrift liegt beim jeweiligen Vorsitzenden.
(3) Zweck des Vereins ist die Zucht und Erhaltung einheimischer und fremdländischer
Vögel.
§2 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
- Schaffung leistungsfähiger Zuchten
- Regelmäßige Durchführung von Erfahrungsaustauschen, Ausstellungen
und Vorträgen
- Zuchtbegehungen
- Pflegearbeiten in den Gemeinden.
- Betreuung von Nistkästen im Bornwald in der Gemarkung Börnichen, in
Zusammenarbeit mit dem Forstamt Pockau
§3 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Organe des Vereins
§4 (1) Das höchste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie wird durch den
Vorstand mindestens 5 mal im Jahr einberufen.
(2) Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen Fragen mit einfacher
Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Der Mehrheitsbeschluss ist für alle Mitglieder bindend.
(3) Die Mitgliederversammlung hat das Recht, Änderungen in der Satzung vorzunehmen,
dafür ist eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder erforderlich.
(4) Nur aktive Mitglieder sind stimmberechtigt.
(5) Die Jahreshauptversammlung findet stets im Januar des folgenden Jahres statt. Auf ihr
erfolgt die Kassenprüfung. Alle vier Jahre wird die Neuwahl des
Vorstandes durchgeführt. Die Jahreshauptversammlung ist mindestens 14 Tage
vorher schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, einzuberufen.
§5 (1) Der Vorstand hat folgende Zusammensetzung:
- 1.Vorsitzender
- 2.Vorsitzender/ Schriftführer
- Kassierer
- und vier weitere Vorstandsmitglieder.
(2) Der 1.Vorsitzende, 2.Vorsitzende und der Kassierer sind die gesetzlichen Vertreter
des Vereins. Je zwei zusammen sind vertretungsberechtigt.
(3) Der Kassierer führt Buch über Einnahmen und Ausgaben des Vereins. Er überwacht die
Kontobewegungen und die Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
(4) Je zwei der gesetzlichen Vertreter zusammen sind auf dem Vereinskonto
zeichnungsberechtigt.
(5) Der Schriftführer führt das Protokoll auf allen Mitgliederversammlungen und nimmt
die Einladung der Mitglieder vor. Er unterschreibt das Protokoll.
(6) Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
§6 Von der Jahreshauptversammlung werden zwei Rechnungsprüfer
für die Dauer von vier Jahren gewählt. Ihre Aufgabe ist es, einmal jährlich Einblick in
die Konto- und Buchführung des Vereins zu nehmen und den Mitgliedern darüber zu
berichten.
§7 Bei zwingenden Gründen in der laufenden Wahlperiode können
Vorstandsmitglieder neu gewählt werden.
Mitgliedschaft
§8 (1) Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, die
Satzung anerkennt sowie die Naturschutzbestimmungen beachtet.
(2) Mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten können auch Jugendliche vor Vollendung des
18.
Lebensjahres als aktives Mitglied aufgenommen werden.
(3) Fördernde Mitglieder können alle interessierten Personen werden.
(4) Die Aufnahme ist mündlich beim Vorstand des Vereins zu beantragen. Über die Aufnahme
entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
(5) Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages ist dies nicht zu begründen.
(6) Die Aufnahme erfolgt für ein Jahr auf Probe, danach wird erneut entschieden.
(7) Aktive Mitglieder sind Züchter, die regelmäßig an Ausstellungen teilnehmen, Ringe
beziehen bzw. im Vorstand mitarbeiten.
(8) In Würdigung und Anerkennung ihrer Verdienste kann langjährigen
erfolgreichen Züchtern des Vereins die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Diese Ehrenmitgliedschaft wird durch Urkunde bestätigt.
§9 (1) Die Mitgliedschaft endet durch:
- Eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand, die
spätestens bis zum 30.09. zu erfolgen hat
- Ausschluss
- Tod.
(2) Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch die Mitgliederversammlung bei:
- Beitragsrückständen und einmaliger Mahnung
- Nichteinhaltung der Satzung.
§10 JEDES Mitglied ist verpflichtet:
- regelmäßig an Mitgliederversammlungen teilzunehmen
- den Mitgliedsbeitrag pünktlich zu bezahlen und seinen anderen
finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachzukommen
- sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen
- die Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes zu beachten.
- die Ausstellungen, Börsen und Arbeitseinsätze tatkräftig zu
unterstützen.
§11(1) gestrichen
(2) Jedes Mitglied zahlt jährlich einen Beitrag von 10 €. Jugendliche bis zur
Vollendung des 18.Lebensjahres und Ehrenmitglieder
sind von der Beitragszahlung befreit. Die Beiträge für DKB, VZE und AZ sind hierbei
nicht enthalten.
(3) Die Beitragszahlung hat jeweils bis zum 30.09. des laufenden Jahres zu erfolgen, da
bereits am 30.10. des Jahres die Beiträge des Folgejahres für DKB und VZE zu überweisen
sind.
§12 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
§13 Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögen an den "Sächsischen Kanarien- und Vogelzüchter-Verband
e.V." (SKV), der das Geld unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat.
Die Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.04.1999 angenommen und am
14.02.2009 geändert. Die
letzte Satzungsänderung wurde am 29.04.17 beschlossen.