Vogelmarkt
Jedes Jahr im Februar/ März veranstalten wir in der Stadthalle in 09496 Marienberg, Walter-Mehnert-Str.3 einen Vogelmarkt.
Nächster Börsentermin: | 16.Vogelmarkt am 2.März
2024 8-12 Uhr |
Ausreichend kostenlose Parkplätze und ein rollstuhlgerechter Eingang sind vorhanden. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Die Börse findet in beheizten Räumen statt.
Die Börse wird nach DKB/AZ-Richtlinien durchgeführt! Download Börsenordnung doc, docx, pdf
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Einleiferung der
Tiere zu ermöglichen, bitten wir alle Anbieter im Vorfeld ein entsprechendes
Anmeldeformular für Vögel (doc,
docx) auszufüllen und am Einlass
unterschrieben abzugeben. Als Nachweis für abgegebene meldepflichtige Tiere
(nach Vieverkehrsverordnung, Bundesartenschutzverordnung ...) und zur Erfüllung
von Punkt 3 der Auflagen des LRA ERZ steht folgende
Liste (doc,
docx,
pdf)
bereit.
Der Einlass in die Börse erfolgt erst nach vorheriger Kontrolle und Freigabe
aller Käfige durch unser Personal!
Börsenordung
Die Standgeldfreiheit gilt nur für Hobbyzüchter. Gewerbliche Anbieter haben ein Standgeld in Höhe von 5,-€ zu entrichten. |
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1. | Anbieter mit überbelegten und/oder verschmutzten Käfigen werden abgewiesen. |
2. | Für den Verkauf sind nur 3-seitig geschlossene Ausstellungskäfige zugelassen. Käfigmindestgrößen sind einzuhalten! (doc, docx, pdf) |
3. | Die Käfige müssen sauber sein und ausreichend Wasser und Futter enthalten. |
4. | Die Käfige müssen so groß sein, dass sich die Tiere darin ungehindert bewegen können. |
5. | Der Abstand der Gitterstäbe ist so zu wählen, dass der Kopf nicht hindurch passt. |
6. | Käfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten. |
7. | Es dürfen nur zwei Vögel je Ausstellungskäfig untergebracht werden. Bei kleineren Schwarmvögeln bis Kanarien sind max. 4 Vögel zulässig. |
8. | Es dürfen nur untereinander verträgliche Tiere in einem Käfig untergebracht werden. |
9. | Es dürfen nur gesunde Tiere angeboten werden, scheue und/oder kranke Tiere sind umgehend aus dem Verkaufsraum zu entfernen. |
10. | Jeder Verkäufer muss seine Vögel ständig selbst beobachten oder eine geeignete Person beauftragen. |
11. |
Jeder Stand muss mit einem gut lesbaren Schild versehen sein, welches Name
und Anschrift des Anbieters enthält, weiterhin sind folgende Angaben
sichtbar
anzubringen: Deutscher Name: ( ggf. auch wissenschaftlicher Name) Geschlecht: Meldepflichtig: Ja/Nein !!!Download Käfiganhänger doc, docx, pdf!!! |
13. | Die Benutzung der Umsetzvolieren ist zwingend vorgeschrieben! |
14. | Entflogene Vögel im Innen- und Außenbereich sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden. |
15. | Alle nach dem Artenschutzrecht (Bundesartenschutzverordnung, Verordnung Nr.338/97 EG, Washingtoner Artenschutzabkommen) vorgeschriebenen Bescheinigungen sind im Original vorzulegen. Gleiches gilt für Tiere, die einer Impfpflicht unterliegen. |
16. | Im Verkaufsraum herrscht RAUCHVERBOT !!! |
17. | Das Abstellen von Kalt- und Heißgetränken auf den Käfigen ist verboten! |
18. | Der Verkauf erfolgt auf eigenes Risiko, ein Versicherungsschutz besteht nicht. |
19. | Ein Verkauf außerhalb der Ausstellungshalle ist verboten und wird durch das zuständige Veterinäramt geahndet. |
20. | Der Verkauf an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten! |
21. | Einlieferer von Vögeln außerhalb der Kreise ERZ, C, FG, Z und V benötigen folgenden Nachweis |
22. | Es ist kein Rassegeflügel (Hühner, Tauben) und Wassergeflügel zugelassen! |